Bescheinigungen nach Energieeinspeisungsgesetz

Betreiber von Biogasanlagen erhalten einen Bonus von 1 Cent/kWh für Strom aus Biogas vergütet, wenn sie durch Messbericht nachweisen, dass der Grenzwert für ausgestoßenes Formaldehyd der Verbrennungsmotorenanlage einen Grenzwert von max. 40 mg/m³ nicht überschreitet. Die Einhaltung des Grenzwerts muss durch die Untere Immissionsschutzbehörde bescheinigt werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Euband
Sachbearbeiterin (rechtlich)
08342 911-388-542D 326
Frau Osterried
Sachbearbeiterin (rechtlich)
08342 911-372-542D 330

Notwendige Unterlagen

  1. Formloser schriftlicher Antrag
  2. Messbericht im Original

Entstehende Kosten

Pro Motor entstehen Kosten in Höhe von 15,00 €.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
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