Auf- und Abstufungen von Kreisstraßen

Die Widmungs-, Umstufungs- und Einziehungsverfahren für Kreisstraßen werden vom Landkreis durchgeführt.
 
Für Bundes- und Staatsstraßen ist das Straßenbauamt Kempten und für die Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen, Eigentümerwege, beschränkt-öffentliche Wege und öffentliche Feld- und Waldwege sind die Gemeinden zuständig.
 
Einziehung:
Hat eine Straße jede Verkehrbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, so ist eine Straße einzuziehen.

Umstufung:
Eine Umstufung wird erforderlich, wenn sich die Verkehrsbedeutung einer Straße geändert hat.
 
Widmung:
Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Hofbauer
Sachbearbeiter
08342 911-379-548C 312

Notwendige Unterlagen

Werden durch den Straßenbaulastträger (Tiefbauverwaltung) erstellt.

Entstehende Kosten

Keine

Gesetzliche Grundlagen

Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
  - Widmung:   Art. 6 BayStrWG
  - Umstufung:  Art. 7 BayStrWG
  - Einziehung:  Art. 8 BayStrWG

Besonderheiten

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Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-548

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