Newcastle Krankheit (Newcastle Disease, ND beim Geflügel)
Ende Februar 2026 kam es in Bayern zu einem ersten Fall der Newcastle Disease (ND, sog. Atypische Geflügelpest) bei Nutzgeflügel. Betroffen sind bisher v.a. Betriebe im Raum Erding, Mühldorf a. Inn, Rottal-Inn und Landshut. Im Falle einer amtlichen Feststellung der Newcastle Disease bei Nutz- und Hausgefügel werden tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor einer Weiterverbreitung der Tierseuche getroffen, z.B. verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen sowie Verbringunseinschränkungen für Geflügelhalter.
Schutzmaßnahmen und Bekämpfung:
Die Newcastle Disease ist eine Zoonose (Tierkrankheit, die auf den Menschen übertragen werden kann), gilt jedoch als ungefährlich. Eine Infektion kann beim Menschen eine Bindehautentzündung verursachen, die jedoch im Allgemeinen sehr mild verläuft und von selbst ausheilt.
Zum Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen Verbreitung des Erregers der Newcastle Disease sind konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen durch den Tierhalter entscheidend (z.B. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an Stallungen, Gegenständen, Fahrzeugen oder Kleidung). Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten (auch erhöhten Tierverlusten) in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen.
Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sollten gemeinsam mit ihrem Tierarzt den Impfstatus ihrer Hühner- und Putenbestände hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen ND-Schutzimpfungen regelmäßig überprüfen und aufrechterhalten.
Afrikanische Schweinepest
Seit Juni 2024 trat die ASP erstmals bei Wildschweinen in Hessen auf. Seitdem wurde das Virus auch in benachbarten Landkreisen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg beim Schwarzwild festgestellt.
Die hochkontagiöse Afrikanische Schweinepest, für die neben Wildschweinen auch Hausschweine empfänglich sind, ist damit in unmittelbare Nähe an Bayern herangerückt.
Die hochkontagiöse Afrikanische Schweinepest, für die neben Wildschweinen auch Hausschweine empfänglich sind, ist damit in unmittelbare Nähe an Bayern herangerückt.
Neben der bestehenden Gefahr einer Weiterverbreitung der Afrikanischen Schweinepest durch die Aufnahme von erregerhaltigen Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen durch die empfänglichen Tierarten, der indirekten Übertragung durch kontaminierte Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte und Kleidung, besteht nun auch die Gefahr der direkten Seucheneinschleppung über infizierte Wildschweine nach Bayern.
Um zu verhindern, dass die Tierseuche auf Hausschweinebestände übergreift, sind insbesondre die Schweinehalter gefordert, konsequent die erforderlichen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen in ihren Beständen umzusetzen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt Schweinehaltern dringend die Teilnahme am „Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP". Dieses Verfahren bietet den teilnehmenden Betrieben im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest die Möglichkeit, klinisch gesunde Schweine unter vereinfachten Bedingungen aus dem Restriktionsgebiet zu verbringen. Überdies stellt das Verfahren auch ein wichtiges Frühwarnsystem zur Erkennung einer möglichen Ausbreitung der Tierseuche dar. Nähere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und zum Statusverfahren bietet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf seiner Internetseite, sowie das Veterinäramt Ostallgäu unter der Telefonnummer 08342/911-213.
Neben der Landwirtschaft sind auch die Jagdausübenden eine wichtige Säule der Tierseuchenprävention. Die Jägerschaft verringert mit ihren Anstrengungen das Risiko der Einschleppung in die Schwarzwildbestände und hilft, ein bestehendes Seuchengeschehen unter Kontrolle zu bringen. Die nachhaltige Reduktion der Bestände bleibt vorrangiges Ziel. Überdies sind die Jäger angehalten, etwaigen Verdachtsfällen beim Schwarzwild nachzugehen und erforderliche Laboruntersuchungen einzuleiten.
Hier sind noch ein Link zum Früherkennungsprogramm am LGL und zum FLI bezüglich ASP in Hessen
Tiergesundheit:Status-Untersuchungen Afrikanische Schweinepest (ASP): ASP-Früherkennungsprogramm (bayern.de)
Hochdynamisches Seuchengeschehen: Deutschland verliert gesamtheitlich seinen Status „frei von der Blauzungenkrankheit"
In Bezug auf BTV-3 gilt derzeit die gesamte Bundesrepublik Deutschland als nicht-freies Gebiet. Innerstaatlich gelten keine speziellen Verbringungsregelungen, somit sind Verbringungen innerhalb Deutschlands ohne besondere BTV- 3-relevante Tiergesundheitsbedingungen möglich, sofern die Tiere klinisch gesund sind.
Zusätzlich zum zirkulierenden BT-Virus des Serotyps 3 (BTV-3) wurden seit dem 21.10.2025 Ausbrüche des Serotyps 8 (BTV-8) bei Rindern bzw. bei Schafen in den bayerischen Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und Lindau sowie im baden-württembergischen Landkreis Bodenseekreis, im rheinland-pfälzischen Landkreis Mainz-Bingen und im hessischen Landkreis Bergstraße festgestellt. Die zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit (BT), die vor allem Rinder, Schafe und Ziegen betrifft, erforderlichen Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit anderen Ländern und dem Bund. Zum Schutz BTV-8 freier Gebiete in Bayern und darüber hinaus, wird die Verbringung empfänglicher Tiere aus den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Unterfranken und Mittelfranken eingeschränkt.
Um die Tierbestände vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen, wird die flächendeckende Impfung der Wiederkäuer von Seiten des Veterinäramtes Ostallgäu dringend empfohlen. Impfstoffe, die früher für die Serotypen 4 und 8 eingesetzt wurden, sind nicht gegen die neue Variante vom Serotyp 3 wirksam. Die Impfung mit einem derzeit nur für die Anwendung genehmigten Impfstoff bedingt keine Handelserleichterungen.
Die Impfung muss durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt werden. Zudem erfolgt eine Eintragung in die Datenbank HI-Tier. Die Bayerische Tierseuchenkasse gewährt auf Antrag eine Beihilfe in Höhe von 1,00 € pro Impfung bei Rindern und Schafen. Details zu den Impfstoffen finden sich in der seit 19.06.2024 veröffentlichten Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ostallgäu und auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Institutes (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/).
Das Veterinäramt Ostallgäu steht für Fragen rund um das Thema Blauzungenimpfung unter 08342/911-213 zur Verfügung.
Allgemeines zur Blauzungenkrankheit:
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche mit hoher Ausbreitungstendenz.
Das Blauzungenvirus verbreitet sich nicht von Tier zu Tier. Hervorgerufen wird die Krankheit durch ein Virus, das von infizierten Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird. Empfänglich sind alle Wiederkäuerarten, neben Schafen auch Rinder, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden. Für den Menschen ist es unbedenklich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können ohne Bedenken verzehrt werden. Insektenschutz und vor allem die Impfung sind die wirksamsten Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche.
Das klinische Krankheitsbild der Blauzungenkrankheit geht mit Fieber, schmerzhaften Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen einher. Eine tatsächliche Blaufärbung der Zunge ist nur gelegentlich bei Schafen zu sehen. Bei dieser Tierart zeigen sich am häufigsten auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle. Bei Rindern wird vor allem ein deutlicher Leistungsabfall festgestellt.
Große Beutegreifer - Herdenschutz und Prävention
Die Rückkehr der großen Beutegreifer (Luchs, Wolf und Bär), vor allem des Wolfes, stellen Nutztierhalter teilweise vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei der Ausübung einer extensiven Beweidung. Präventionsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Herdenschutzes, sollen mögliche Konflikte minimieren. Das wichtigste Instrument hierbei stellt eine wolfsabweisend ausgerüstete Einzäunung dar. Im Rahmen der „Bayerischen Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf“ (FöRIHW) werden Weidetierhalter von der Bayerische Staatsregierung seit der Weidesaison 2020 bei Präventionsmaßnahmen in vom Wolf betroffenen Gebieten umfassend unterstützt. Der Vollzug der Förderrichtlinie sowie die Beratung zum Herdenschutz in Bayern erfolgt durch die Landwirtschaftsverwaltung.
Weitere Informationen sind unter folgenden Links zu finden:
• Herdenschutz - LfU Bayern
• Herdenschutz - Institut für Tierzucht - LfL (bayern.de)