Bodenrichtwerte

Hinweis zur Grundsteuer

Für die Neuberechnung der Grundsteuer werden in Bayern keine Bodenrichtwerte benötigt. Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de sowie unter www.ldbv.bayern.de


Bodenrichtwerte 

Der Bodenrichtwert ist definiert als durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen.

Wichtig ist: der tatsächliche Verkehrswert eines konkreten Grundstücks kann vom Bodenrichtwert je nach Beschaffenheit, Nutzungsarten und grundstücksbezogene Besonderheiten abweichen. Bei Bedarf ist der Bodenrichtwert nach sachverständigem Ermessen durch Zu-oder Abschläge an das Bewertungsgrundstück anzupassen.

Eine Auskunft über den Bodenrichtwert erhalten Sie telefonisch in der Geschäftsstelle des Gutachterausschuss oder schriftlich als Einzel- oder Dauerauskunft unter www.boris-bayern.de (gebührenpflichtig).
Bodenrichtwerte werden durch den Gutachterausschuss im zweijährigen Turnus erstellt. Ab 2022 ist der Stichtag jeweils der 01.Januar eines Jahres mit gerader Jahreszahl. Die Bodenrichtwerte werden bis zum 30. Juni des Ermittlungsjahres beschlossen.
Der aktuellste Stichtag ist derzeit der 1. Januar 2022.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Scheibenbogen
Sachbearbeiterin
08342 911-457-97457D 255

Besonderheiten

Online-Auskunft Bodenrichtwert:

https://www.boris-bayern.de

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
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Mi.       7:30 - 12:30
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Fr.       7.30 - 12.30

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