Bodenrichtwerte
Hinweis zur Grundsteuer Für die Neuberechnung der Grundsteuer werden in Bayern keine Bodenrichtwerte benötigt. Weitere Informationen finden Sie unter
www.grundsteuer.bayern.de sowie unter
www.ldbv.bayern.de.
Bodenrichtwerte Der Bodenrichtwert ist definiert als durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen.
Wichtig ist: der tatsächliche Verkehrswert eines konkreten Grundstücks kann vom Bodenrichtwert je nach Beschaffenheit, Nutzungsarten und grundstücksbezogene Besonderheiten abweichen. Bei Bedarf ist der Bodenrichtwert nach sachverständigem Ermessen durch Zu-oder Abschläge an das Bewertungsgrundstück anzupassen.
Eine Auskunft über den Bodenrichtwert erhalten Sie telefonisch in der Geschäftsstelle des Gutachterausschuss oder schriftlich als Einzel- oder Dauerauskunft unter
www.boris-bayern.de (gebührenpflichtig).
Bodenrichtwerte werden durch den Gutachterausschuss im zweijährigen Turnus erstellt. Ab 2022 ist der Stichtag jeweils der 01.Januar eines Jahres mit gerader Jahreszahl. Die Bodenrichtwerte werden bis zum 30. Juni des Ermittlungsjahres beschlossen.
Der aktuellste Stichtag ist derzeit der 1. Januar 2022.
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