Bodenrichtwerte
Hinweis zur Grundsteuer Für die Neuberechnung der Grundsteuer werden in Bayern keine Bodenrichtwerte benötigt. Weitere Informationen finden Sie unter
www.grundsteuer.bayern.de sowie unter
www.ldbv.bayern.de.
Bodenrichtwerte Der Bodenrichtwert ist definiert als durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen.
Wichtig ist: der tatsächliche Verkehrswert eines konkreten Grundstücks kann vom Bodenrichtwert je nach Beschaffenheit, Nutzungsarten und grundstücksbezogene Besonderheiten abweichen. Bei Bedarf ist der Bodenrichtwert nach sachverständigem Ermessen durch Zu-oder Abschläge an das Bewertungsgrundstück anzupassen.
Bodenrichtwerte werden durch den Gutachterausschuss im zweijährigen Turnus erstellt. Seit 2022 ist der Stichtag jeweils der 01. Januar eines Jahres mit gerader Jahreszahl. Die Bodenrichtwerte werden bis zum 30. Juni des Ermittlungsjahres beschlossen. Der aktuelle Stichtag ist derzeit der 01. Januar 2026.
BodenrichtwertauskunftDie Bodenrichtwerte können jederzeit online ab dem Stichtag 01. Januar 2024 kostenfrei über den
BayernAtlas abgerufen werden.
Eine kostenfreie telefonische Auskunft über den Bodenrichtwert erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes.
Amtliche schriftliche Einzelauskünfte können Sie kostenpflichtig über das Antragsformular im
Bayernportal oder unter Angabe der Rechnungsadresse per Email bei
gutachterausschuss@lra-oal.bayern.de stellen.
Für Sie zuständig
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Frau Scheibenbogen Sachbearbeiterin | 08342 911-457 | -97457 | D 255 |  |