Vorbereiten und Durchführen von Verkehrszählungen und -befragungen an Kreisstraßen
An den übergeordneten Straßen wird in erster Linie alle 5 Jahre eine Zählung des Straßenverkehrs durchgeführt.
Sie dient zur Überwachung der Verkehrsentwicklung und als wesentliche Grundlage der Straßenplanung. Die Zähltermine werden von der Obersten Baubehörde bestimmt. Die Zähltage werden auf mehrere Normaltage, Ferientage, Freitage und Sonntage gelegt. Die Zähldaten werden generell richtungsgetrennt erfasst.
Bei der Zählung wird nach 7 Fahrzeugarten unterschieden (Fahrräder, motorisierte Zweiräder, Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht, Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 t und Lastzüge).
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Herr Hofbauer Sachbearbeiter | 08342 911-379 | -548 | C 312 | |
Notwendige Unterlagen
Keine
Gesetzliche Grundlagen
BayStrWG, StVO