Vorbereiten und Durchführen von Verkehrszählungen und -befragungen an Kreisstraßen

An den übergeordneten Straßen wird in erster Linie alle 5 Jahre eine Zählung des Straßenverkehrs durchgeführt.

Sie dient zur Überwachung der Verkehrsentwicklung und als wesentliche Grundlage der Straßenplanung. Die Zähltermine werden von der Obersten Baubehörde bestimmt. Die Zähltage werden auf mehrere Normaltage, Ferientage, Freitage und Sonntage gelegt. Die Zähldaten werden generell richtungsgetrennt erfasst.
 
Bei der Zählung wird nach 7 Fahrzeugarten unterschieden (Fahrräder, motorisierte Zweiräder, Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht, Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 t und Lastzüge).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Hofbauer
Sachbearbeiter
08342 911-379-548C 312

Notwendige Unterlagen

Keine

Entstehende Kosten

Keine

Gesetzliche Grundlagen

BayStrWG, StVO

Besonderheiten

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Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-548

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