Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bedarf es der Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Genehmigung bzw. Negativzeugnis nach § 22 BauGB
Gemeinden, die überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, können durch Bebauungsplan oder sonstige Satzung bestimmen, dass zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum der Genehmigung unterliegt.
Im Landkreis Ostallgäu sind hierzu durch eine entsprechende Verordnung folgende Gemeinden ermächtigt: Eisenberg, Füssen, Görisried, Halblech, Hopferau, Lechbruck, Nesselwang, Pfronten, Rieden a. F., Roßhaupten, Rückholz, Schwangau, Seeg, Stötten a. A. und Wald.
Aufgaben / Dienstleistungen
Für Sie zuständig
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