Wiederkehrende Prüfung von Versammlungsstätten

Gemäß § 46 Abs.3 der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) hat das Landratsamt Versammlungsstätten in Zeitabständen von höchstens drei Jahren zu prüfen.

Dabei ist auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen und festzustellen, ob die wiederkehrenden Prüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen nach Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV) fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind. Den Ordnungsbehörden, der Gewerbeaufsicht und der Brandschutzdienststelle ist Gelegenheit zur Teilnahme an den Prüfungen zu geben.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Ludwig
Sachbearbeiter
08342 911-417-97417D 250
Frau David
Sachbearbeiterin (technisch)
08342 911-408-97410D 250

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Besonderheiten

Zuständigkeit nach Gemeinden:
 
Bauamt Zuständigkeiten Klein

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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