Digitaler Bauantrag
Der digitale Bauantrag im Landkreis Ostallgäu startet zum 01.01.2024. Ab dem Jahreswechsel können sowohl Bau- und Abgabrungsanträge, als auch weitere Unterlagen in Zusammenhang mit dem Baugenehmgungsverfahren, rechtsgültig über die dafür vorgesehenen Online-Assistenten eingereicht werden.
Die o.g. Antragsassistenten finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter dem Abschnitt "Links".
Bitte beachten Sie, dass mit Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens eine Zuständigkeitsänderung in Kraft tritt, wodurch digitale Anträge, sowie alle Papieranträge außer Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren und Anträge auf isolierte Abweichungen, Befreiungen & Ausnahmen künftig bei dem Landratsamt als zuständige untere Bauaufsichtsbehörde einzureichen sind. Eine Übersicht über die Erstzuständigkeit für Anträge und Unterlagen im bauaufsichtlichen Verfahren finden Sie unter:
Zuständigkeitsänderungen - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen bereits vor Einreichung des Bauantrags mit der örtlich zuständigen Gemeinde in Kontakt zu treten. Im Rahmen einer Bauberatung können offene Fragen geklärt und Grundzüge des Bauvorhabens abgestimmt werden, die Kolleginnen und Kollegen der Gemeinde stehen hier gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Bei Interesse stellt Ihnen das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr grundsätzliche Informationen zum künftigen Verfahrensablauf bereit:
Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des digitalen Baugenehmigungsverfahrens sind in der DBauV geregelt, eine Verlinkung hierzu finden Sie im unteren Abschnitt der Website.
Für Fragen steht Ihnen unser Projektteam gerne zur Verfügung:
bauamt@lra-oal.bayern.deFür Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Herr Holzmann Projektverantwortlicher | 08342 911-383 | -97410 | B 118 | |