Beglaubigung (Apostille)
Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Es ist oftmals erforderlich, dass insbesondere Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden) aber auch andere Dokumente, die im Ausland verwendet werden, mit einer "Überbeglaubigung" zu versehen sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Hierfür sind Originaldokumente vorzulegen, besonders Personenstandsurkunden sollten nicht älter als 6 Monate sein.
Der Antrag auf Anbringung einer Apostille für Personenstandsurkunden u.ä. Dokumente, ist beim Landratsamt Ostallgäu, Staatsangehörigkeitsbehörde, zu stellen, mit Angabe der Adresse für die Kostenrechnung und für welches Land die Apostille benötigt wird.
Dies gilt nur für Urkunden/Bescheinigungen die von Gemeinden/Städten im Landkreis Ostallgäu ausgestellt wurden. Die Vorbeglaubigung der Dokumente erfolgt durch das Landratsamt Ostallgäu, der Vorgang wird dann für die eigentliche Apostille an die Regierung von Schwaben weitergeleitet.
Die Apostille wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens vom 5. 10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sind.
Bei der Legalisation ist zusätzlich noch die Bestätigung durch die konsularische Vertretung des Landes erforderlich, in dessen Bereich die Dokumente verwendet werden sollen.
Notwendige Unterlagen
Entsprechende Dokumente im Original
Entstehende Kosten
Die Gebühr bei der Regierung von Schwaben beträgt 20 €.