Staatliche Auszeichnung für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr

Mit der staatlichen Auszeichung für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr wird der mutvolle und uneigennützige Einsatz zur Rettung von Menschenleben gewürdigt. Dies erfolgt in 3 "Stufen"

  • Rettungsmedaille
  • Öffentliche Belobigung (=Christophorus Medaille)
  • Öffentliche Anerkennung (=Urkunde) durch den jeweiligen Regierungspräsidenten

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr. Nähere Infos unter https://www.bayern.de/unser-bayern/orden-und-ehrenzeichen/staatliche-auszeichnungen-fuer-die-rettung-von-menschen-aus-lebensgefahr/
Voraussetzungen:
Rettungsmedaille (RM)
- Eigene unmittelbare Lebensgefahr und erhebliche Pflichtüberschreitung
Öffentliche Belobigung (öB) = Christophorusmedaille
Lebensgefahr für den Retter bestand nicht, jedoch fand die Rettung unter besonders schwierigen Umständen statt
Öffentliche Anerkennung (öA) durch den Regierungspräsidenten
weder Voraussetzung für RM noch öB erfüllt, aber dennoch besonders anerkennenswert

Anschrift

Büro der Landrätin Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-346
Fax: 08342 911-565

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden