Verleihung des Bayer. Verdienstordens
Der Bayerische Verdienstorden, der als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk verliehen wird, ist ein Symbol für den herausragenden Einsatz und das außerordentliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger für unser Gemeinwesen.
Der Bayerische Verdienstorden wird an Männer und Frauen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit in einer Klasse verliehen. Das Ordenszeichen hat die Form eines Malteserkreuzes. Der Orden wird jährlich vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind der Ministerpräsident sowie für ihre Geschäftsbereiche die Staatsminister.
Der Bayerische Verdienstorden wurde 1957 durch ein Gesetz des Bayerischen Landtages geschaffen. Die Gesamtzahl der lebenden Ordensträger ist auf 2000 begrenzt.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
---|
Frau Hindelang Stellvertreterin | 08342 911-351 | -552 | B 204 | |
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden. Nähere Infos unter
http://www.bayern.de/Bayerischer-Verdienstorden-.370/index.htmVoraussetzungen:
Die Verleihungsvoraussetzungen des Bayer. Verdienstordens sind äußerst streng. Die auszeichnungswürdigen Verdienste müssen ein hohes Niveau erreichen, dem in der Regel bereits mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse Rechnung getragen wurde. Hierbei muss es sich um herausragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk handeln und das außerordentliche Engagement des Betroffenen (überregional) für das bayerische Gemeinwesen erkennen lassen.