Elektronikschrott

Dazu gehören sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte sowie Beleuchtungskörper.

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die Hersteller verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurück zu nehmen und einer Wiederverwertung zuzuführen. Für dieses Rücknahmesystem stellt der Landkreis Ostallgäu seine Wertstoffhöfe als Annahmestellen zur Verfügung.

Eine Entsorgung von Elektronikschrott über den Hausmüll ist nicht erlaubt. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Entsorgung über den Sperrmüll.


Abfallwirtschaft


Der Gesetzgeber hat die Elektro- und Elektronikgeräte in fünf Gruppen unterteilt:

  1. Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte (Waschmaschinen, Spülmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde usw.). Sammlung zusammen mit der Abfallart "Altmetalle" an allen Wertstoffhöfen im Landkreis. 
  2. Kühlgeräte (Kühlschränke, Gefriergeräte etc.). 10 ausgewiesenen Wertstoffhöfe nehmen diese Geräte entgegen.
  3. Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik (PCs, Drucker, Laptops, Radio- und Fernsehgeräte, Videokameras, Telefone (auch Mobiltelefone) Musikinstrumente usw.). Sammlung an allen 45 Wertstoffhöfen.
  4. Beleuchtungskörper, Gasentladungslampen (Leuchtstofflampen, Neonröhren, Energiesparlampen usw.) Sammlung an allen Wertstoffhöfen im Landkreis.        
  5. Haushaltskleingeräte (Staubsauger, Nähmaschinen, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, elektr. Messer, Bohrmaschinen usw.) Sammlung an allen Wertstoffhöfen im Landkreis.

Die Elektro-Altgeräte werden von zertifizierten Fachbetrieben von ihren Schadstoffen befreit, zerkleinert und in sortenreine Fraktionen getrennt. Kupfer, Aluminium, Eisen und Kunststoffe werden für neue Geräte wiederverwendet.  

Entstehende Kosten

Die Abgabe von Elektro-Altgeräten und Beleuchtungskörpern ist gebührenfrei.

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