Gebührenbescheide

Ihre Abfallgebühren werden auf der Grundlage der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung festgesetzt. Ein Gebührenbescheid ersetzt - sofern es sich nicht um die erste Gebührenfestsetzung handelt - den bisherigen Bescheid und gilt bis zur nächsten gebührenrelevanten Änderung. Für jedes angemeldete Objekt wird ein eigener Bescheid erstellt.

Die Zahlungen sind vier Mal pro Jahr jeweils zur Quartalsmitte fällig. Sind Rückstände im Kontostand (siehe Punkt C des Gebührenbescheides) ausgewiesen, werden diese sofort zur Zahlung fällig.

Bitte geben Sie bei Zahlungen oder Anfragen stets Ihre Objektnummer (9-stellig) an.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Beranek
Sachbearbeiterin
08342 911-384-554Ärztehaus 504
Frau Berger
Sachbearbeiterin
08342 911-387-554Ärztehaus 502
Frau Herrmann
Sachbearbeiterin
08342 911-456-554Ärztehaus 504

Notwendige Unterlagen

letzter Gebührenbescheid

Entstehende Kosten

siehe Gebührenbescheid oder Mahnschreiben

weitere Informationen

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