Pflegeeltern (Auswahl und Überprüfung, Aus- und Fortbildung)

Pflegeeltern sind Eltern, die ein fremdes Kind, das aus besonderen Gründen nicht von seinen eigenen Eltern erzogen werden kann, über einen längeren Zeitraum bei sich aufnehmen, betreuen und erziehen. Die Gewinnung von Pflegeltern ist Aufgabe der Jugendämter.

Wenn Sie sich für die Aufnahme eines fremden Kindes in Ihrer Familie interessieren und als Pflegefamilie bewerben wollen (Pflegebewerber), sollten Sie sich an die zuständigen Sachbearbeiter wenden. Die Mitarbeiter des Jugendamtes informieren Sie gerne über die Möglichkeiten der Ausgestaltung eines Pflegeverhältnisses sowie über die aktuelle Bedarfssituation.

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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