Tierschutz

Der Tierschutz gewinnt in der heutigen Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert. Im Rahmen des Tierschutzes sind landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachthöfe, Tiertransporte, Zoohandlungen, Zirkusbetriebe und andere gewerbliche Tierhaltungen wie Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe sowie Tierpensionen amtstierärztlich zu überwachen.

Neben der allgemeinen Überwachung nimmt die Ermittlung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz viel Zeit in Anspruch. Um schon vorbeugend Fehler in der Tierhaltung zu vermeiden, werden Baupläne für Tierstallungen oder Tierheime den Amtstierärzten hinsichtlich tierschutzgerechter und gesunder Haltungsbedingungen zur Begutachtung vorgelegt. Tiertransporte unterliegen strengen Vorschriften. Sie erfordern die Prüfung der Transportfahrzeuge, der Plausibilität beigefügter Tiertransportpläne (Transportroute, Transportdauer), die Überwachung der Transportfähigkeit der zu transportierenden Tiere und den Gesundheits- und Seuchenstatus der Herkunftsbestände.

Sollte Ihnen eine tierschutzwidrige Tierhaltung bekannt sein, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Tierschutzverein oder an uns.

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