Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Schneider
Sachbearbeiterin
08342 911-423-97410D 251

Notwendige Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem bereitgestellten Merkblatt.

Es gilt zu beachten, dass die Begründung oder Teilung von Wohnungs- oder Teileigentum in Gemeinden, deren Teile überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, der Genehmigungspflicht unterliegt (siehe hierzu "Erteilung einer Genehmigung bzw. eines Negativzeugnisses nach § 22 Baugesetzbuch").

Entstehende Kosten

Nach Tarif-Nr. 2.I.2/16 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz sieht der Gebührerahmen für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr i. H. v. 25,00 bis 150,00 € je Sondereigentumseinheit vor.

Das Landratsamt Ostallgäu setzt folgende Gebühren fest:
  

  • Je Wohnungseigentumseinheit oder Sondereigentumseinheit: 50,00 €
  • Je Garage als separate Sondereigentumseinheit, d. h. ohne Zuteilung zu bestimmten Wohnungs- oder Sondereigentumseinheiten: 25,00 €
  • Änderungen von Bescheinigungen ohne zusätzliche Sondereigentumseinheit: Gebühr nach Verwaltungsaufwand

Gesetzliche Grundlagen

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Formulare

Merkblätter

Besonderheiten

Zuständigkeit nach Gemeinden:
 
Bauamt Zuständigkeiten Klein

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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