Zuschüsse für Denkmalpflege

Beratung und Abwicklung von Zuschussanträgen bei Staat, Bayer. Landesstiftung, Bezirk und Landkreis für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern im Ostallgäu.
Für die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern können u. a. bei folgenden Institutionen Zuschüsse beantragt werden:
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Bitte berücksichtigen Sie, dass in der Regel Antragstellung vor Maßnahmebeginn erfolgen muss! Die Maßnahme muss mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Erforderlich sind meist Kostenvoranschläge, Maßnahmenbeschreibung und Finanzierungsplan.
 
Vor Antragstellung sollte die Finanzierung mit der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt abgesprochen werden.
 
Anträge sowie Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, den Entschädigungsfonds und den Bezirk Schwaben werden durch die untere Denkmalschutzbehörde abgewickelt.
 
Die zuständige Gemeinde wird i. d. R. vom Landkreis in die Förderung einbezogen.

Anträge an die Bayerische Landesstiftung und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz werden direkt vom Maßnahmeträger dorthin gestellt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Lax
Arbeitsgruppenleiter
08342 911-389-97390D 253

Formulare

Merkblätter

Besonderheiten

Zuständigkeit nach Gemeinden:
 
Bauamt Zuständigkeiten Klein

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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