Vormundschaft

Ist Eltern das Sorgerecht für ein Kind vollständig entzogen worden oder sind diese verstorben, so kann das Sorgerecht durch das Gericht auf das Jugendamt als Vormund übertragen werden. Der Vormund entscheidet dann als gesetzlicher Vertreter des Kindes in allen das Kind betreffende Angelegenheiten.

Ein Sonderfall der Vormundschaft ist die gesetzliche Amtsvormundschaft. Mit der Geburt eines Kindes einer minderjährigen, nicht verheirateten Mutter kann das Jugendamt Amtsvormund werden. Die Amtsvormundschaft endet im Normalfall mit Eintritt der Volljährigkeit der Mutter.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Brauner
Sachbearbeiterin
08342 911-256J 212
Herr Eggensberger
Sachbearbeiter
08342 911-190-501J 212
Herr Hämmerle
Sachbearbeiter
08342 911-232-501J 009
Frau Schwart
Sachbearbeiterin
08342 911-496-501J 108

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

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Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
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Der Bürgerservice:
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