Beratung von Veranstaltern, Gewerbetreibenden, Gemeinden zu Aspekten des Jugendschutzes

Aufgabe des Jugendamtes ist die Beratung von Veranstaltern, Gewerbetreibenden, Gemeinden etc. zur Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und bei Bedarf auch der Erlass von Auflagen.

Halten sich Kinder und Jugendliche an Orten auf, an denen ihnen eine unmittelbare Gefahr für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl droht oder geht von einer Veranstaltung oder einem Betrieb eine solche Gefährdung aus, ist das Jugendamt zuständig die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen zu ergreifen. Es kann z.B. per Bescheid die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen an sogenannten jugendgefährdenden Orten oder Veranstaltungen untersagen.

Das Jugendamt ist ferner zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Eckermann
Sachbearbeiterin
08342 911-129-552C 233

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG)

Besonderheiten

Die Veranstalterinfo Ostallgäu liefert Ihnen aktuelle Auskünfte und Informationen rund um die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, u. a. zum Jugendschutz.


www.veranstalterinfo.ostallgaeu.de 

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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