BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Ausbildungsförderung wird grundsätzlich gewährt für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Realschulen) und Fachoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien (soweit im Vollzeitunterricht), Kollegs und vergleichbaren Einrichtungen (z.B. Berufsoberschulen), Berufsfachschulen (einschließlich der drei- und vierjährigen Wirtschaftsschulen sowie der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) und Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Fachakademien, Hochschulen sowie für Praktika, deren Dauer in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der oben genannten Schulen geregelt ist.
Für Teilnehmer an Fernunterrichtslehrgängen gelten besondere Bestimmungen. Für den Sekundarschulbereich wird teilweise Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist.
Antragsformblätter sind beim Amt für Ausbildungsförderung erhältlich oder über diesen
Antragsassistenten.
Seit dem August 2016 ist auch eine Antragstellung online möglich. Zur
BAföG-Online-Seite
Für Studierende geht es hier zur
Online-Antragstellung - hier sind für die Antragsbearbeitung die Studentenwerke zuständig.
Notwendige Unterlagen
Antrag:
1. Über den
Antragsassistenten2. Über das Amt für Ausbildungförderung erhältlich
Bescheinigungen:
- Bankbescheinigung
- Erklärung Arbeitgeber der Eltern
- Erklärung Arbeitgeber der Geschwister
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.