Wohngeld für Eigentümer - Lastenzuschuss

Den Lastenzuschuss können insbesondere Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts oder eines Nießbrauchsrechts beantragen.

Der Anspruch auf den Lastenzuschuss hängt von drei Faktoren ab, nämlich

  1. der Zahl der berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  2. der Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens und
  3. der Höhe der berücksichtigungsfähigen Belastung.

 

Weitere Informationen zum Lastenzuschuss finden Sie hier

Der Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) kann auch online gestellt werden. Den Online-Antrag finden Sie hier.

Folgende Unterlagen werden – sofern zutreffend – für die Bearbeitung des Antrages benötigt:

  • Vollständiger notarieller Kaufvertrag
  • Grundbuchauszug
  • Wohnflächenberechnung
  • Alle vollständigen Darlehensverträge mit Ihrer Bank
  • Kontoauszüge über die Darlehenszahlungen der letzten drei Monate
  • Aktueller Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde/Stadt
  • Kontoauszüge über die letzten zwei Grundsteuerabbuchungen durch Ihre Gemeinde/Stadt

 

Einkommensnachweise (aller Haushaltsmitglieder):

  • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate Ihres Haupt- bzw. Nebenerwerbs (soweit vorhanden)
  • Aktuelle Rentenanpassung
  • Vollständige Bescheide über Unterhaltsvorschuss (UVG), Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II (Bei Mischhaushalt), BAföG/Aufstiegs-BAföG, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Übergangsgeld
  • Kontoauszüge über die Unterhalts- bzw. UVG-Zahlungen der letzten drei Monate
  • Sollten Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden) erzielen, bitte die entsprechenden Nachweise (z. B. Aktuelle Auszüge Ihrer Sparbücher über die Zinserträge, aktueller Jahreskontoauszug Ihrer Bank) beilegen

 

Bei Selbständigen:

  • Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage „Allgemeine Angaben eines Haushaltsmitgliedes zu seiner selbstständigen Tätigkeit“
  • Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage „Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitgliedes mit selbständiger Tätigkeit“
  • Aktueller Einkommenssteuerbescheid
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung des aktuellen und vergangenen Jahres (soweit vorhanden)

 

Sonstiges:

  • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis der Krankenkasse über den Pflegegrad
  • Betreuerausweis
  • Bescheid über Kinderbetreuungskosten
  • Aktuelle Nachweise über Ihr Vermögen (z. B. Bankbescheinigung über alle bestehenden Konten mit Angabe der aktuellen Salden)

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Osterried
Sachbearbeiter A - Bom
08342 911-272-563C 034
Herr Wihlbiller
Sachbearbeiter Bon - G
08342 911-882-563C 034
Herr Blösch
Sachbearbeiter H - Kof
08342 911-271-563C 032
Frau Merkl
Sachbearbeiter Kog - Moo
08342 911-236-563C 032
Frau Hefele
Sachbearbeiter Mop - R
Sachbearbeiter Scha - Schv
08342 911-270-563C 041
Frau Eberle
Sachbearbeiter Schw
Sachbearbeiterin S - Z
08342 911-827-563C 041

Notwendige Unterlagen

Neben dem Antrag auf Lastenzuschuss
(bitte die Erläuterungen beachten), der hier auch am Bildschirm ausgefüllt werden kann:
 
  1. Nachweise über die Darlehen für Hausbau
  2. Grundsteuerbescheid
  3. Bescheid über Eigenheimzulage
  4. Nachweise über Einkommen
  5. Bankbescheinigung
  6. Vermögenserklärung

Entstehende Kosten

Kosten entstehen keine.

Gesetzliche Grundlagen

 Wohngeldgesetz

Bemerkungen

Bewilligung der Leistung ab dem Antragsmonat

Formulare

Merkblätter

Besonderheiten

Antrag (seit 1. Januar 2015) direkt beim Landratsamt Ostallgäu zu stellen.
Er kann auch bei der Wohnsitzgemeinde abgegeben werden, die den Antrag an die Wohngeldbehörde zur Bearbeitung weiterleitet.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-563

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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