Familienhilfe und Erziehungsbeistand
FamilienhelferInnen und Erziehungsbeistände sind sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die Eltern und jungen Menschen direkt vorort in der Familie Hilfe und Unterstützung anbieten.
Die sozialpädagogische Familienhilfe (kurz SPFH) unterstützt die Eltern in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sie gibt Hilfe zur Selbsthilfe.
Bei der Erziehungsbeistandschaft steht nicht die Verbesserung der Erziehungsfähigkeit der Eltern, sondern die Begleitung des/der Jugendlichen im Vordergrund. Ziel ist die Bewältigung von Entwicklungsproblemen des/der Heranwachsenden unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und die Förderung seiner Verselbständigung.
Die Begleitung im Rahmen einer Familienhilfe wie auch im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft erfolgt über einen längeren Zeitraum und erfordert die Bereitschaft zur Mitwirkung der Eltern bzw. des Kindes/Jugendlichen.
Entstehende Kosten
Die Hilfe ist kostenfrei.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 30 und 31 SGB VIII