Familienhilfe und Erziehungsbeistand

FamilienhelferInnen und Erziehungsbeistände sind sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die Eltern und jungen Menschen direkt vorort in der Familie Hilfe und Unterstützung anbieten.

Die sozialpädagogische Familienhilfe (kurz SPFH) unterstützt die Eltern in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sie gibt Hilfe zur Selbsthilfe. 

Bei der Erziehungsbeistandschaft steht nicht die Verbesserung der Erziehungsfähigkeit der Eltern, sondern die Begleitung des/der Jugendlichen im Vordergrund. Ziel ist die Bewältigung von Entwicklungsproblemen des/der Heranwachsenden unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und die Förderung seiner Verselbständigung.

Die Begleitung im Rahmen einer Familienhilfe wie auch im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft erfolgt über einen längeren Zeitraum und erfordert die Bereitschaft zur Mitwirkung der Eltern bzw. des Kindes/Jugendlichen.

Entstehende Kosten

Die Hilfe ist kostenfrei.

Gesetzliche Grundlagen

§§ 30 und 31 SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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