Hilfen für junge Volljährige

Junge Volljährige bis zum Alter von 20 Jahren, die von ihrer Persönlichkeitsentwicklung her noch nicht in der Lage sind, ein eigenständiges Leben zu führen, können Jugendhilfeleistungen beantragen.

Hierbei geht es um pädagogische Hilfen, nicht um rein finanzielle Unterstützungen. Die Hilfe für junge Volljährige ist oft die Fortführung einer Jugendhilfemaßnahme, die schon vor der Volljährigkeit begonnen hat (z.B. Wechsel von der Heimerziehung in ein Betreutes Wohnen).

Die Hilfe kann in ambulanter, teilstationärer oder vollstationärer Form erfolgen.

Notwendige Unterlagen

Es ist ein eigener Antrag des jungen Volljährigen beim Jugendamt zu stellen.

Gesetzliche Grundlagen

§ 41 SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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