Artenhilfsmaßnahmen

Die Lebensräume für Tiere und Pflanzen sind auch im Ostallgäu durch die Nutzungsansprüche bedroht. Die „Roten Listen“ gefährdeter Tiere und Pflanzen dokumentieren dies eindrücklich. Viele Arten können heute nur noch überleben, wenn sie gezielt geschützt werden.

Der bedrohliche Verlust an Arten zwingt zum Handeln. Dabei ist vielfältiges Engagement auf verschiedenen Ebenen gefordert.
Praktische Artenhilfsmaßnahmen sind ein Instrument, dem Artenschwund entgegen zu treten. Sie dienen der gezielten Förderung bestimmter heimischer Tier- und Pflanzenarten, unabhängig davon, ob sie in bestimmten Schutzgebieten oder außerhalb davon vorkommen. Auf diese Weise soll der Erhaltungszustand der lokalen Populationen gesichert oder sogar verbessert werden.
Im Mittelpunkt stehen vor allem die Arten, die nach EU-Vorgaben international geschützt und in den Anhängen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG) bzw. der europäischen Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG) ausdrücklich benannt sind.

Voraussetzung für Artenhilfsmaßnahmen sind gute Kenntnisse über die Verbreitung und die Ansprüche der jeweiligen Art und ihre
Hauptgefährdungsursachen. Für einige Arten liegen inzwischen detaillierte landesweite Artenhilfskonzepte vor.
Unter der Federführung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt werden die gefährdeten Arten erfasst, die schützenswerte Lebensräume kartiert und Konzepte entwickelt um Arten und Lebensräume zu schützen. Die praktische Umsetzung der Maßnahmen wird meist vom Landschaftspflegeverband in Kooperation mit externen Fachleuten, Verbänden und Behörden durchgeführt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Trautmann
Stellvertretende Sachgebietsleiterin
08342 911-362-542D 341
Frau Riegel
Fachkraft für Naturschutz
08342 911-844-542D 343
Frau Ruck
Fachkraft für Naturschutz
08342 911-368-542D 343
Frau Schaper
Fachkraft für Naturschutz
08342 911-392-542D 335
Frau Schmid
Fachkraft für Naturschutz
08342 911-366-542D 337
Dr. Frau Stangler
Fachkraft für Naturschutz
08342 911-588-542D 335

Besonderheiten

Das Merkblatt zur Entsorgung von Kreuzkraut finden Sie hier
Den Antrag auf Zuwendung für die Kosten der Entsorgung von Kreuzkraut beim Maschinenring finden Sie hier
Den Antrag bei Selbstanlieferung von Kreuzkraut finden Sie hier
Informationen zum Ausleihen von Kreuzkraut-Stechern finden Sie hier
Aktuelle Informationen zum Kreuzkraut finden Sie auf den Seiten des LFU

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

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