Natura 2000 - Arten- und Biotpschutz nach EU-Recht (FFH/SPA/SaP)

Natura 2000 schafft die Voraussetzungen, um in ganz Europa ein zusammenhängendes Netz repräsentativer Lebensräume  einzurichten, das die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichert. Dies haben alle EU-Staaten einstimmig beschlossen. Der Freistaat Bayern hat sich mit der Meldung von 674 FFH-Gebieten und der Ausweisung von 84 EU-Vogelschutzgebieten (auch SPAs - Special-Proteted Areas - genannt) am Netz "Natura 2000" beteiligt. Davon liegen im Landkreis Ostallgäu - ganz oder teilweise - 30 FFH- und 2 Vogelschutzgebiete mit einem Anteil von 12,8 bzw. 8,4 % an der Landkreisfläche. 

In allen Natura 2000-Gebieten gilt ein Verschlechterungsverbot.
Das heißt, Veränderungen (der Nutzung, Bauvorhaben usw.) sind weiterhin möglich, aber nur, solange die zu schützenden Lebensräume und Arten nicht erheblich beeinträchtigt werden. Als Rechtsgrundlagen dienen die EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) von 1992, die 1998 im deutschen und bayerischen Naturschutzgesetz umgesetzt wurden. Für alle bayerischen EU-Vogelschutzgebiete wurde 2006 zusätzlich die VoGEV (Vogelschutzgebietsverordnung) erlassen.

Darüber hinaus ist bei allen Vorhaben, bei denen eine Beeinträchtigung von streng geschützten Tier- und Pflanzenarten nach § 7 Bundesnaturschutzgesetz (alle europäischen Vogelarten sowie alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) nicht auszuschließen ist, eine  spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) verpflichtend.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Riegel
Fachkraft für Naturschutz
08342 911-844-542D 343
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Fachkraft für Naturschutz
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Fachkraft für Naturschutz
08342 911-392-542D 335
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Dr. Frau Stangler
Fachkraft für Naturschutz
08342 911-588-542D 335

Besonderheiten

Das Merkblatt zur Entsorgung von Kreuzkraut finden Sie hier
Den Antrag auf Zuwendung für die Kosten der Entsorgung von Kreuzkraut beim Maschinenring finden Sie hier
Den Antrag bei Selbstanlieferung von Kreuzkraut finden Sie hier
Informationen zum Ausleihen von Kreuzkraut-Stechern finden Sie hier
Aktuelle Informationen zum Kreuzkraut finden Sie auf den Seiten des LFU

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

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