Unterbringung in Mutter-Kind-Einrichtungen

Mütter oder Väter, die allein für ein Kind bis zum Alter von 6 Jahren zu sorgen haben und mit der Versorgung und Erziehung des Kindes überfordert sind, können auf Antrag in einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung untergebracht werden. Diese Hilfe können auch bereits Schwangere in Anspruch nehmen.

Gesetzliche Grundlagen

§ 19 SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

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Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
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Do.      7.30 - 19:00
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