Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis

Für Veränderungen an Natur und Landschaft oder Handlungen in Schutzgebieten sind im Regelfall Erlaubnisse oder Befreiungen erforderlich.

Diese sind bei der Naturschutzbehörde zu beantragen und die erforderlichen Angaben zu machen.

Um beurteilen zu können, ob eine Erlaubnis erteilt werden kann, zeigen Sie Ihr Vorhaben daher bitte rechtzeitig durch Übersendung des ausgefüllten Formblattes sowie entsprechender Nachweise an.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Trautmann
Stellvertretende Sachgebietsleiterin
08342 911-362-542D 341
Frau Fiener
Sachbearbeiterin
08342 911-476-542D 333
Frau Fischer
Sachbearbeiterin
08342 911-124-542D 331
Herr Waldmann
Sachbearbeiter
08342 911-491-542D 331

Besonderheiten

Das Merkblatt zur Entsorgung von Kreuzkraut finden Sie hier
Den Antrag auf Zuwendung für die Kosten der Entsorgung von Kreuzkraut beim Maschinenring finden Sie hier
Den Antrag bei Selbstanlieferung von Kreuzkraut finden Sie hier
Informationen zum Ausleihen von Kreuzkraut-Stechern finden Sie hier
Aktuelle Informationen zum Kreuzkraut finden Sie auf den Seiten des LFU

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

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