Anzeigeverfahren für Veranstaltungen vor mehr als 200 Personen.

Feste mit mehr als 200 Besuchern

Wegen der steigenden Risiken bei größerer Personenanzahl besteht für Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern immer die Verpflichtung für den Veranstalter diese rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, beim Bauamt des Landratsamtes anzuzeigen (§ 47 Versammlungsstättenverordnung).

Für diesen Fall verweisen wir auf die Checkliste zum Anzeigeverfahren nach § 47 Versammlungsstättenverordnung.
Der Ablauf und die erforderlichen Unterlagen sind dort detailliert beschrieben.
Weitergehende Informationen zu Veranstaltungen finden Sie auch auf den Seiten des Veranstalterleitfadens des Landkreises Ostallgäu.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Degenhart
Sachbearbeiter
08342 911-418-97418D 259
Herr Moser
Sachbearbeiter
08342 911-396-97410D 262
Frau Niedermühlbichler
Sachbearbeiterin
08342 911-399-97399D 261
Herr Pistel
Sachbearbeiter
08342 911-926-97926D 260
Herr Reger
Sachbearbeiter
08342 911-398-97398D 256
Herr Rück
Sachbearbeiter
08342 911-526-97526D 262
Herr Tolksdorf
Sachbearbeiter

Merkblätter

Besonderheiten

Zuständigkeit nach Gemeinden:
 
Bauamt Zuständigkeiten Klein

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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