Genehmigung von Campingplätzen
Die Errichtung und Änderung (Erweiterung) von Campingplätzen bedarf der baurechtlichen Genehmigung. Campingplätze werden genehmigt für das (dann genehmigungsfreie) Aufstellen und Benutzen von Zelten und Wohnwagen.
Notwendige Unterlagen
Neben einer Betriebsbeschreibung des Campingplatzes ist als Bauvorlage ein Plan einzureichen, dessen Maßstab nicht kleiner als 1 : 500 ist und in dem darzustellen bzw. einzutragen sind
- die inneren Fahrwege und ihre Breite
- die Brandgassen und Brandschutzstreifen und ihre Breite
- die Abgrenzung der einzelnen Standplätze
- eine fortlaufende Nummerierung der Standplätze
- die Stellplätze der Kraftfahrzeuge, wenn diese nicht auf dem Standplatz abgestellt werden
- der Verlauf der Einfriedung mit Angaben über Höhe und Material
- die räumliche Anordnung und die Art der Bepflanzung.
Sofern bauliche Anlage errichtet werden (z. B. Sanitärgebäude) sind die entsprechenden Planzeichnungen (Grundrisse und Ansichten) im Maßstab 1 : 100 vorzulegen. Der Bauantrag ist über die Gemeinde einzureichen.