Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Abgeschlossenheitsbescheinigung
 
Zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bedarf es der Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung.
 
Genehmigung bzw. Negativzeugnis nach § 22 BauGB
 
Gemeinden, die überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, können durch Bebauungsplan oder sonstige Satzung bestimmen, dass zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum der Genehmigung unterliegt.

Im Landkreis Ostallgäu sind hierzu durch eine entsprechende Verordnung folgende Gemeinden ermächtigt: Eisenberg, Füssen, Görisried, Halblech, Hopferau, Lechbruck, Nesselwang, Pfronten, Rieden a. F., Roßhaupten, Rückholz, Schwangau, Seeg, Stötten a. A. und Wald.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Schneider
Sachbearbeiterin
08342 911-423-97410D 251

Besonderheiten

Zuständigkeit nach Gemeinden:
 
Bauamt Zuständigkeiten Klein

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
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Do.      7.30 - 19:00
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