Fliegende Bauten/Zelte

Die beabsichtigte Aufstellung genehmigungspflichtiger fliegender Bauten (insbesondere Festzelte) ist der Bauaufsichtsbehörde gemäß Art. 72 Abs. 5 Satz 1 BayBO mindestens eine Woche zuvor unter Vorlage des Prüfbuchs (Zeltbuch) anzuzeigen, es sei denn, dass dies nach der Ausführungsgenehmigung nicht erforderlich ist.

Was es im Zusammenhang mit dem Aufstellen von Festzelten zu beachten gibt, bitten wir dem nachstehenden Merkblatt zu entnehmen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Degenhart
Sachbearbeiter
08342 911-418-97418D 259
Herr Moser
Sachbearbeiter
08342 911-396-97410D 262
Frau Niedermühlbichler
Sachbearbeiterin
08342 911-399-97399D 261
Herr Pistel
Sachbearbeiter
08342 911-926-97926D 260
Herr Reger
Sachbearbeiter
08342 911-398-97398D 256
Herr Rück
Sachbearbeiter
08342 911-526-97526D 262
Herr Tolksdorf
Sachbearbeiter

Notwendige Unterlagen

  1. Prüfbuch (Zeltbuch)
  2. Formblatt "Veranstaltungsbezogene Angaben zu Fliegenden Bauten/Zelte", nach Möglichkeit schon ausgefüllt

Entstehende Kosten

Sofern die Bauaufsichtsbehörde von einer Gebrauchsabnahme nicht absieht, können gemäß Tarif-Stelle 2.I.1/1.40.1 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz Gebühren in Höhe von 40,00 bis 1.000,00 € festgesetzt werden.

Formulare

Merkblätter

Besonderheiten

Zuständigkeit nach Gemeinden:
 
Bauamt Zuständigkeiten Klein

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden