Segelboote

Segelboote sind genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtig. Die Genehmigungsart hängt von der Größe und Bauweise des Bootes und der Art und Leistung des Motors ab.
 
Segelboote mit 2-Takt-Motoren sind TÜV-pflichtig (nur Motor) - siehe "TÜV-Untersuchungen"

Ausnahme:
Segelboote brauchen weder Zulassung noch Genehmigung, wenn sie

 

  • über keine Wohn-, Koch- oder sanitäre Einrichtung verfügen
  • keinen Hilfsmotor haben und
  • nicht länger als 9,20 m sind

Notwendige Unterlagen

  • Antrag
  • Evtl. Konformitätserklärung

Entstehende Kosten

66,- € bis 171,- €

Formulare

Besonderheiten

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden