Heizöllagerung

Bei der Lagerung und dem Umgang mit Heizöl sind besondere Sicherheits- u. Sorgfaltspflichten zu beachten. Das Lagern von mehr als 1.000 l Heizöl (in Wasserschutzgebieten auch geringere Mengen) ist dem Landratsamt anzuzeigen. Eine Baugenehmigung ist notwendig für Tankanlagen mit einem Volumen von über 10.000 l.

Oberirdische Tanks mit einem Volumen von mehr als 1000 l Heizöl sowie alle unterirdischen Tanks sind vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung durch zugelassene Sachverständige auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Danach ist bei Tanks über 10.000 l Volumen die Prüfung alle 5 Jahre zu wiederholen.
 
Sonderregelungen bestehen für Tankanlagen in Wasserschutzgebieten und Gebieten, bei denen die Gefahr besteht, dass sie bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Baur
Sachbearbeiterin
08342 911-471-548C 418
Frau Kaas
Sachbearbeiterin
08342 911-411-548C 407
Herr Lind
Sachbearbeiter
08342 911-265-548C 418
Frau Nowotny
Sachbearbeiterin
08342 911-449-548C 408

Formulare

  • Heizöltank
    Anzeige einer Heizöltankanlage nach Art. 37 Bayer. Wassergesetz

Besonderheiten

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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