Tankstellen (Vollzug der 21. BImSchV)

Um Totalausfälle von Gasrückführungssystemen sicher zu erkennen besteht nach der novellierten 21. BImSchV (Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen) für die Tankstellenbetreiber die Verpflichtung zur Nachrüstung der Zapfsäulen mit einer automatischen Überwachungseinrichtung damit die Funktionsfähigkeit des Gasrückführsystems fortlaufend überprüft wird. Diese automatische Überwachungseinrichtung muss bei Tankstellen, die vor dem 01. April 2003 errichtet wurden mittlerweile eingebaut sein.

 

Für Betreiber von Tankstellen mit Gasrückführsystem bestehen Eigenkontrollen gem. § 5 der 21. BImSchV sowie die fünfjährige Prüfpflicht durch einen Sachverständigen gem. § 6 der 21. BImSchV. Die Untere Immissionsschutzbehörde überwacht die Einhaltung der Prüfpflicht.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Euband
Sachbearbeiterin (rechtlich)
08342 911-388-542D 326
Frau Osterried
Sachbearbeiterin (rechtlich)
08342 911-372-542D 330

Notwendige Unterlagen

Prüfprotokoll (durch den Tankstellenbetreiber)

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

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