Abfallrecht
Im nachfolgenden werden die Aufgaben und Dienstleistungen beschrieben, die sich aus dem Vollzug des STAATLICHEN Abfallrechts durch das „LANDRATSAMT Ostallgäu“ ergeben.
Davon zu unterscheiden ist der Vollzug KOMMUNALER Abfall-Satzungen durch den „LANDKREIS Ostallgäu“. So werden z.B. Fragen der Hausmüllentsorgung, Wertstoffsammlung und Müllgebühren vom Sachgebiet „Kommunale Abfallwirtschaft“ beantwortet.
Aufgaben / Dienstleistungen
Gesetzliche Grundlagen
Die Grundlagen der Abfallwirtschaft in Deutschland hat der Bund im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt. Für die vom Bund im KrWG und den ausführenden Verordnungen nicht geregelten Bereiche der Abfallwirtschaft sowie zur Ausführung und Ergänzung der vom Bund getroffenen Regelungen haben die Länder eigene Abfallgesetze erlassen. In Bayern ist hier das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) heranzuziehen.
Für die Durchführung der Abfallentsorgung im konkreten Einzelfall ist darüber hinaus die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung des Landkreises Ostallgäu (entsorgungspflichtige Körperschaft) maßgeblich. Diese Satzungen werden vom Landkreis Ostallgäu in eigener Zuständigkeit erlassen und auch vollzogen (staatliches Abfallrecht wird vom Landratsamt Ostallgäu vollzogen).