Weiher, Gartenteich

Be- und Entwässerungsgräben, kleine Teiche und Weiher sind genehmigungsfrei, wenn sie weder mit dem Grundwasser noch mit einem anderen Gewässer oder nur durch künstliche Vorrichtungen (z.B. eine Rohrleitung) verbunden sind, soweit sie von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Haitel
Sachbearbeiter
08342 911-341-548D 325

Besonderheiten

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
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Fax: 08342 911-551

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Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
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