Wassergefährdende Stoffe
Unter den Begriff der "wassergefährdenden Stoffe" fallen alle festen, flüssigen und gasförmigen Stoffe, die die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig verändern können (z.B. Säuren u. Laugen, organische Verbindungen, Öle, Pflanzenschutzmittel etc.).
Bei der Lagerung und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind besondere Sicherheits- und Sorgfaltspflichten zu beachten.
Die Errichtung ortsfester Behälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten mit einem Rauminhalt über 10 m³; bedarf einer baurechtlichen Genehmigung.
Im Übrigen ist der Umgang sowie das Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe rechtzeitig vorher der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.