Bescheinigungen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz

Betreiber von Biogasanlagen können einen Bonus für Strom aus Biogas erhalten, wenn mit einem Messbericht nachgewiesen wird, dass der Grenzwert für die Emission aus der Verbrennungsmotorenanlage nicht überschritten wird. Die Einhaltung dieses Grenzwerts muss von der Unteren Immissionsschutzbehörde bescheinigt werden.

Voraussetzungen
Vorlage eines verbindlichen Messberichts, der belegt, dass der Grenzwert nicht überschritten ist.
Bescheinigung der Einhaltung des Grenzwerts durch die Untere Immissionsschutzbehörde.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Schopf
Sachbearbeiterin
08342 911-339-542C 407

Notwendige Unterlagen

  1. Formloser schriftlicher Antrag
  2. Messbericht im Original

Entstehende Kosten

Pro Motor entstehen Kosten in Höhe von 20,00 €.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
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Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 17.30
Fr.       7.30 - 12.30

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