Förderung ambulanter Dienste in der Pflege

Der Landkreis Ostallgäu hat seit 01.01.2017 neue Förderrichtlinien für niedrigschwellige Entlastungs- und Betreuungsangebote sowie ambulante und teilstationäre Pflege- und Pflegeberatungsdienste (FEBP). Die Zielsetzungen der Förderrichtlinien orientieren sich am Ostallgäuer Senioren- und Demenzkonzept. Damit richtet sich das Hilfesystem noch mehr an den Bedürfnissen der betroffenen Bürger im Bereich der häuslichen Pflege aus. Im Blick steht die Vielfalt des Angebots und die Wahlmöglichkeit für den Bürger.
Mehr Infos und Download der Förderrichtlinien

Entstehende Kosten

Kosten entstehen keine.

Gesetzliche Grundlagen


Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG);
Förderrichtlinien für niedrigschwellige Entlastungs- und Betreuungsangebote sowie ambulante und teilstationäre Pflege- und Pflegeberatungsdienste (FEBP)

Besonderheiten

Spätester Abgabetermin ist der 31. März des dem Förderjahr folgenden Jahr (Ausschlussfrist).

Anschrift

Soziale Entwicklung Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-97111

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