Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Aufgabe der staatlichen Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA - ehemals Heimaufsicht) nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden. Die FQA hat die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung sicherzustellen.
Die FQA hat Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Das gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Betriebs einer Einrichtung. Dementsprechend obliegen der FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Auch wirkt die FQA an der fachlichen Weiterentwicklung im Bereich der stationären Einrichtungen für ältere Menschen und stationären Altenpflegeeinrichtungen, sowie der Behindertenhilfe mit.
Aufgaben / Dienstleistungen
Gesetzliche Grundlagen
Pflege- und Wohnqualitätsgesetz