Ausbildungsförderung - BAföG, Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)

Wer an einer Ausbildung teilnimmt, die seiner Neigung, Eignung und Leistung entspricht, hat ein Recht auf individuelle Förderung seiner Ausbildung, wenn ihm die hierfür erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Die Förderung erfolgt bei beruflicher Ausbildung im Rahmen der Arbeitsförderung, bei schulischer Ausbildung und Hochschulausbildung nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes.
 
In Einzelfällen kann statt dessen eine Förderung durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder die Sozialhilfe in Betracht kommen. Kriegsopfer können Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Fachkräfte, die sich in Fortbildungsberufen weiterqualifizieren wollen, können eine Förderung nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten (siehe unten Aufstiegsfortbildungsförderung). 

Ausbildungsförderung wird grundsätzlich gewährt für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Realschulen) und Fachoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien (soweit im Vollzeitunterricht), Kollegs und vergleichbaren Einrichtungen (z.B. Berufsoberschulen), Berufsfachschulen (einschließlich der drei- und vierjährigen Wirtschaftsschulen sowie der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) und Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Fachakademien, Hochschulen sowie für Praktika, deren Dauer in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der oben genannten Schulen geregelt ist.
 
Für Teilnehmer an Fernunterrichtslehrgängen gelten besondere Bestimmungen. Für den Sekundarschulbereich wird teilweise Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist.

Weitere Informationen zur Ausbildungsförderung finden Sie hier

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Hartmann
Sachbearbeiterin A - H
08342 911-257-563C 046
Frau Haid
Sachbearbeiterin I - M
08342 911-319-563C 046
Frau Hnida
Sachbearbeiterin N - Z
08342 911-407-563C 044
Herr Blanbois
Aufgabenverantwortlicher
08342 911-329-563C 037

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Besonderheiten

Fomular-Übermittlung​
Sichere Übertragung ihrer ausgefüllten Formulare.

Studenten wenden sich bei Fragen bzw. zur Antragstellung an die Studentenwerke bei den jeweiligen Hochschulen bzw. Fachhochschulen.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-563

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