Soziale und kulturelle Teilhabe

Seit dem 1. Januar 2011 erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich.

Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von 15 Euro monatlich erbracht.

Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht, Teilnahme Flötengruppe),
  • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche),
  • die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Brauer
Sachbearbeiter A - Al
08342 911-403-563C 040
Frau Pleier
Sachbearbeiter Am - J
08342 911-513-563C 039
Frau Frei
Sachbearbeiterin K - Q
08342 911-869-563C 039
Frau Flusche
Sachbearbeiterin R - Z
08342 911-198-563C 040

Notwendige Unterlagen

Neben dem Antrag:

Bewilligungsbescheide über
 
  1. Arbeitlosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
  2. Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
  3. Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
  4. Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialhilfeverwaltung und
  5. einen Nachweis über die Kosten (z. B. Vereinbarung über Vereinsmitgliedschaft)

Entstehende Kosten

Kosten entstehen keine.

Formulare

Besonderheiten

Fomular-Übermittlung​
Sichere Übertragung ihrer ausgefüllten Formulare.

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung legen Sie auch eine Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheids (z.B. vom Jobcenter, der Wohngeldstelle, etc.) und Nachweise über die Höhe der anfallenden Kosten für die beantragte Leistung vor.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-563

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden