Asylbewerberleistungen, Flüchtlinge - Ukraine
Die Hauptaufgabe ist die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts und der Krankenversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind einkommens- und vermögensabhängig.
Soweit sie zu gewähren sind, wird der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts vorrangig durch Sachleistungen oder ggf. Pauschalen gedeckt.
Zusätzlich erhalten Leistungsberechtigte zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens monatlich einen Geldbetrag.
Ukraine-Flüchtlinge
Wichtig:
Für die Beantragung von Sozialleistungen ist eine Registrierung vorgeschrieben.
Bitte folgenden Ablauf hierfür berücksichtigen:
1. Termin zur Registrierung beim LRA OAL vereinbaren: Telefonnummer 08342 911-330 / E-Mail:
asyl@lra-oal.bayern.de 2. Wichtige Unterlagen und Daten für Registrierung finden Sie hier:
Landkreis Ostallgäu: Registrierung 3. Antrag-AsylbLG möglichst ausgefüllt mitbringen mit Nachweis Registrierung, Bescheinigung Einwohnermeldeamt und Pass-Dokumenten
Den erforderlichen Antrag finden Sie nachstehend unter Formulare (es öffnet sich dann ein neues Fenster)
Sofern dringende Notfall-Krankenbehandlungen vor Antragstellung notwendig werden, nehmen Sie mit uns Kontakt auf (Tel. Nr. s.u.)
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.