Asylbewerberleistungen, Flüchtlinge
Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts, der Krankenversorgung und eines eventuellen anderweitigen notwendigen Hilfebedarfs von Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen sowie sonstigen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind einkommens- und vermögensabhängig. Soweit sie zu gewähren sind, wird der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts vorrangig durch Sachleistungen gedeckt. Kleidung wird in Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen gewährt. Zusätzlich erhalten Leistungsberechtigte zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens monatlich einen Geldbetrag.
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.