Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket)

Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.

Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Zum Bildungspaket gehören:

  • Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen.
  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Flötengruppe.
  • Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden. Die Kosten für mehrtägige Ausflüge werden wie bisher erstattet.
  • Schulbedarf wie Schulbücher, Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen
  • Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs besuchen.

 

Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

Kosten für einen Schulweg, der unter zwei (1. - 4. Klasse) bzw. drei (ab 5. Klasse) Kilometer liegt werden i. d. R. aber nicht übernommen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Brauer
Sachbearbeiter A - Al
08342 911-403-563C 040
Frau Pleier
Sachbearbeiter Am - J
08342 911-513-563C 039
Frau Frei
Sachbearbeiterin K - Q
08342 911-869-563C 039
Frau Flusche
Sachbearbeiterin R - Z
08342 911-198-563C 040

Notwendige Unterlagen

  1. Neben dem Antrag:

    Bewilligungsbescheide über
    1. Arbeitlosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
    2. Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
    3. Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
    4. Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialhilfeverwaltung

    und

    Bestätigung der Schule, soweit Lernförderung gewünscht wird oder Kostennachweise, soweit Teilhabeleistungen beantragt werden (z. B. Vereinsbeitrag, Gebühren Musikunterricht usw.).

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten

Formulare

Merkblätter

Besonderheiten

Fomular-Übermittlung​
Sichere Übertragung ihrer ausgefüllten Formulare.

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung legen Sie auch eine Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheids (z.B. vom Jobcenter, der Wohngeldstelle, etc.) und Nachweise über die Höhe der anfallenden Kosten für die beantragte Leistung vor.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-563

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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