Anordnungen nach dem Tierseuchengesetz

Tierseuchen sind Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten und auf Tiere oder Menschen (Zoonosen) übertragen werden können.
Durch entsprechende Maßnahmen sollen Tierseuchen vermieden bzw. im Falle eines Ausbruches bekämpft werden.
Die Einhaltung der maßgeblichen Regelungen kann durch entsprechende Verfügungen oder durch die Verhängung von Bußgeldern und Strafen erreicht werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Eibel
Sachbearbeiterin
08342 911-761-557D 171
Herr Gedler
Sachbearbeiter
08342 911-302-557D 171
Herr Moser
Sachbearbeiter
08342 911-355-557A 179
Herr Marquardt
Stellvertreter
08342 911-322-557D 163

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Sicherheit und Ordnung Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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