Sammlungen/Lotterien/Glücksspiel

Sammlungen

Das Bayerische Sammlungsgesetz wurde zum 01.01.2008 abgeschafft!

Lotterien und Ausspielungen

Für die Durchführung einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung benötigen Sie in Bayern eine Erlaubnis.

Eine Lotterie ist ein Spiel, bei dem einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen einen bestimmten Einsatz ein vom Eintritt eines zufälligen Ereignisses abhängiges Recht auf einen bestimmten Geldgewinn zu erwerben.

Eine Ausspielung (= Verlosung) unterscheidet sich von einer Lotterie dadurch, dass anstelle eines Geldgewinns Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden können. Findet die Ausspielung in geschlossenen Räumen statt, handelt es sich um eine Tombola.

Öffentlich ist eine Lotterie/Ausspielung, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder wenn sie in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften gewohnheitsmäßig veranstaltet wird.

Zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen ist

  1. die Gemeinde für alle Lotterien und Ausspielungen, die sich nicht über das Gemeindegebiet hinaus erstrecken und bei denen die Summe der zu entrichtenden Entgelte den Betrag von 40.000 € nicht übersteigt,
  2. die Regierung von Schwaben für alle Lotterien und Ausspielungen, die sich nicht über den Regierungsbezirk hinaus erstrecken, soweit nicht eine Gemeinde zuständig ist,
  3. im Übrigen die Regierung der Oberpfalz.

 

Auf den Internetseiten der Regierung von Schwaben erhalten Sie weitere Informationen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Marquardt
Sachbearbeiter
08342 911-322-557D 163
Herr Gedler
Stellvertreter
08342 911-302-557D 171

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Sicherheit und Ordnung Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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