Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist
ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.
Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.
Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per
E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.