Ausstellung von Sachkundenachweisen nach Tierschutztransport VO und Schlacht VO

Sachkundeprüfungen, Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweise stellen sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tierhaltungen, Schlachtungen und Tiertransporten eingehalten werden.

Für den Tiertransport in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist ein Befähigungsnachweis und für das berufsmäßige Schlachten von Tieren ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die nach einer bestandenen Prüfung erteilt werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Eibel
Sachbearbeiterin
08342 911-761-557D 171
Herr Gedler
Sachbearbeiter
08342 911-302-557D 171
Herr Moser
Sachbearbeiter
08342 911-355-557A 179
Herr Marquardt
Stellvertreter
08342 911-322-557D 163

Notwendige Unterlagen

a) Hinsichtlich des Befähigungsnachweises für den Transport von Tieren ist die Vorlage eines Sachkundenachweises erforderlich, der durch eine der nachfolgend genannten Möglichkeiten erbracht werden kann:
 

  • Nachweis über Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang der durch landwirtschaftliche Organisationen (z. B. Zuchtverbände im Rahmen der Mitgliederversammlung) durchgeführt wurde.
  • Erfolgreich getätigter Abschluss eines Hochschulstudiums oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin nach dem 05.01.2007.
  • Bestandene Abschlussprüfung  nach dem 05.01.2007 in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder anderer anerkannter Berufsabschlüsse oder Nachweise, die die erforderliche Fachkunde voraussetzen.
  • Nachweis über eine nach dem 05.01.2007 und vor dem 19.02.2009 bestandene Sachkundeprüfung nach § 13 Abs. 3 der Tierschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.06.1999 (BGBl. I S. 1337).
  • Personen, die vor dem 06.01.2007 eien Abschluss eines Hochschulstudioum oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin oder eine der o. g. Abschlussprüfungen in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder anderer anerkannter Berufsabschlüsse erworben haben, kann auf Antrag der Befähigungsnachweis erteilt werden, wenn Kenntnisse nach Anhang IV Nr. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nachgewiesen werden.

 

b) Hinsichtlich der Sachkundebescheinigung zum Schlachten von Tieren wird folgendes benötigt:
 

  • Sachkundebescheinigung (z. B. abgeschlossene Gesellen- oder Meisterprüfung im Fleischerhandwerk oder Prüfung bei einem Veterinäramt)
  • Passbild

Entstehende Kosten

Befähigungsnachweis für den Transport von Tieren: derzeit keine Kosten.

Zulassung als Transportunternehmer: derzeit keine Kosten.

Sachkundebescheinigung zum Schlachten von Tieren: Gebührenrahmen 10,00 € bis 500,00 €.

Formulare

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Sicherheit und Ordnung Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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