Waffenrechtliche Erlaubnisse für Jäger

Wer mit Waffen oder Munition umgehen will, benötigt eine waffenrechtliche Erlaubnis. Voraussetzung für die Erteilung dieser Erlaubnis ist in aller Regel, dass Sie zuverlässig sind sowie einen gültigen Jagdschein besitzen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Baiz
Sachbearbeiterin
08342 911-289-97289D 166
Herr Keller
Stellvertreter
08342 911-454-557D 164
Frau Winkelbauer
Stellvertreterin
08342 911-301-557D 166

Notwendige Unterlagen

  1. Gültiger Jagdschein
  2. Ggf. Rechnung oder Nachweis über den Erwerb einer Waffe

Entstehende Kosten

Je nach erforderlicher Überprüfung zwischen 30,00 € und 70,00 €

Gesetzliche Grundlagen

§ 13 WaffG

Formulare

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Sicherheit und Ordnung Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

Verweise

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden